Pflegeversicherung
Wir erbringen alle Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung.
Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich eine Preisliste zu.
Die Pflegekassen übernehmen in:
Pflegegrad 2 689.-€
Pflegegrad 3 1298.-€
Pflegegrad 4 1612.-€
Pflegegrad 5 1995.-€
Sollten Sie darüber hinausgehende Kosten nicht selbst tragen können, können die Kosten nach Überprüfung Ihres monatlichen Einkommens und Ihrer Vermögensverhältnisse von der Altenhilfe (wenn Sie über 60 Jahre alt sind) oder vom Sozialamt übernommen werden. Bei der Kontaktaufnahme sind wir Ihnen gerne behilflich.
Pflegepflichteinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wenn Sie Pflegegeld beziehen sind Sie verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Pflegeüberprüfungen durch einen Pflegedienst durchführen zu lassen. In Pflegegrad 2 und 3 alle 6 Monate, in Pflegegrad 4 und 5 alle 3 Monate.
Wir führen gerne bei Ihnen den Pflegepflichteinsatz durch. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse.
Verhinderungspflege
Wenn Sie von Angehörigen gepflegt werden und diese Urlaub machen möchten, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst bis zu 42 Tage im Jahr. Sollte das für Sie in Frage kommen, sprechen Sie uns gerne an.
Die Pflegekasse zahlt bis zu 1612,00 €
Kundenzeitschrift
Als kundenfreundlicher Pflegedienst, halten wir stets eine Zeitschrift für pflegende Angehörige bereit. Selbstverständlich bringen wir Ihnen diese auf Wunsch auch beim Hausbesuch mit.
Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich eine Preisliste zu.
Die Pflegekassen übernehmen in:
Pflegegrad 2 689.-€
Pflegegrad 3 1298.-€
Pflegegrad 4 1612.-€
Pflegegrad 5 1995.-€
Sollten Sie darüber hinausgehende Kosten nicht selbst tragen können, können die Kosten nach Überprüfung Ihres monatlichen Einkommens und Ihrer Vermögensverhältnisse von der Altenhilfe (wenn Sie über 60 Jahre alt sind) oder vom Sozialamt übernommen werden. Bei der Kontaktaufnahme sind wir Ihnen gerne behilflich.
Pflegepflichteinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wenn Sie Pflegegeld beziehen sind Sie verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Pflegeüberprüfungen durch einen Pflegedienst durchführen zu lassen. In Pflegegrad 2 und 3 alle 6 Monate, in Pflegegrad 4 und 5 alle 3 Monate.
Wir führen gerne bei Ihnen den Pflegepflichteinsatz durch. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse.
Verhinderungspflege
Wenn Sie von Angehörigen gepflegt werden und diese Urlaub machen möchten, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst bis zu 42 Tage im Jahr. Sollte das für Sie in Frage kommen, sprechen Sie uns gerne an.
Die Pflegekasse zahlt bis zu 1612,00 €
Kundenzeitschrift
Als kundenfreundlicher Pflegedienst, halten wir stets eine Zeitschrift für pflegende Angehörige bereit. Selbstverständlich bringen wir Ihnen diese auf Wunsch auch beim Hausbesuch mit.